Allgemeine Geschäftsbedingungen

von
Fiebak Medien – Agentur für digitale Lösungen
Sebastian Fiebak
Arnold-Sommerfeld-Ring 2
52499 Baesweiler

– im Folgenden: Fiebak Medien –

Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Fiebak Medien und dem Kunden geschlossen werden.

Fiebak Medien bietet dem Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Website- und Softwareerstellung bzw. -entwicklung (einschließlich Wartung und Pflege). Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Fiebak Medien und dem Kunden. 

Fiebak Medien schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. 

Fiebak Medien ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Fiebak Medien bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden.  Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Fiebak Medien ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft. 

Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.

Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Fiebak Medien – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

Gemäß dem Künstlersozialversicherungsgesetz wird der Auftragnehmer Fiebak Medien als Selbstvermarkter und somit als selbstständiger Künstler betrachtet. Daher könnte der Auftraggeber für Teile unserer Leistungen zur Zahlung der Künstlersozialabgabe (KSK) verpflichtet sein. Unternehmer, die Dienstleistungen selbstständiger Künstler oder Publizisten in Anspruch nehmen und nutzen, müssen eine Abgabe an die Künstlersozialkasse entrichten. Der genaue Abgabesatz wird jährlich durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales festgelegt. Weitere Informationen zur Künstlersozialkasse und zur KSK-Abgabe finden Sie auf kuenstlersozialkasse.de.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Sofern der Kunde Fiebak Medien Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Fiebak Medien von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. Fiebak Medien ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Fiebak Medien wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst. 

Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. 

Der Kunde ist für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseite (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt dieses Fiebak Medien rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde dieses nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Fiebak Medien nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen. 

Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Fiebak Medien zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Fiebak Medien gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann Fiebak Medien dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

Website-Erstellung mit Hilfe agiler Methoden

Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden. Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen zwischen Fiebak Medien und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Website-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. 

Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Fiebak Medien und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Fiebak Medien zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Fiebak Medien dar. Fiebak Medien wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Fiebak Medien und dem Kunden zustande. 

Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per Email, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist Fiebak Medien nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet.
Darüber hinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

Das Angebot von Fiebak Medien enthält in der Regel eine „Musterseite“ oder einen „Online-Gestaltungsvorschlag“, deren Format und Inhalte von Fiebak Medien nach freiem Ermessen ausgewählt werden; es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen. Sofern eine Einigung auf Grundlage der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ nicht möglich ist, kommt kein Vertrag zustande; der potenzielle Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ oder der dazugehörigen Quellcodes, Kopien o.Ä. Beim Kunden verbleibende Kopien sind zu löschen oder an Fiebak Medien herauszugeben.  

Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Fiebak Medien den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. 

Voraussetzung für die Tätigkeit von Fiebak Medien ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) Fiebak Medien vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Fiebak Medien dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

Nach Fertigstellung und Abnahme der Website und/oder einzelner Teile hiervon erhält der Kunde von Fiebak Medien – sofern vorhanden und individualvertraglich vereinbart – umgehend per E-Mail sämtliche Grafiken, Quellcodes, ggf. Dokumentationen und/oder Handbücher verwendeter (Dritt)Module sowie ggf. Entwicklungsdokumentationen. 

Die Vergütung für die Website-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

Webhosting und Domainregistrierung

Fiebak Medien bietet dem Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Website-Erstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. Fiebak Medien ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.

Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt Fiebak Medien im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.

Die Verfügbarkeit der von Fiebak Medien zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von Fiebak Medien nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme etc.).

Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von Fiebak Medien zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.

Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er Fiebak Medien oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von Fiebak Medien in Anspruch, gilt ergänzend folgendes:

Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Fiebak Medien wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.

Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain ist nicht geschuldet.

Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Fiebak Medien wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.

Inhalte-Moderation

Wenn Sie unsere Angebote nutzen und dabei Inhalte (Text-, Bild- Audio- oder Video-Beiträge) in unseren Online-Angeboten speichern, hochladen oder posten, sind Sie allein für diese Inhalte verantwortlich und müssen die nachfolgenden Regeln beachten.

Welche Inhalte sind verboten?

Sie dürfen keine Inhalte auf unseren Online-Angeboten speichern, hochladen oder posten, die gegen das geltende Recht oder gegen die zwischen uns geschlossenen Verträge verstoßen. 

Sie dürfen insbesondere nicht

• beleidigend, rassistisch, gewaltverherrlichend oder-verharmlosend, volksverhetzend, 
   rechtsextremistisch, diskriminierend, verfassungsfeindlich, jugendgefährdend, pornografisch sein;

• gegen das Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht verstoßen;

• gegen die mit Ihnen geschlossenen Verträge oder AGB verstoßen;

• gegen die Rechte Dritter (z.B. Marken- und Urheberrechte) verstoßen;

• gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen

• gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen;

• Schadsoftware oder Schadcode enthalten;

• gegen sonstige von uns auferlegte Regeln oder Vorgaben (z.B. Netiquette) verstoßen.

Wie werden die Inhalte überprüft?

Wir prüfen die Inhalte manuell, wenn sie von unseren Mitarbeitern entdeckt werden oder wenn wir von Dritten entsprechende Hinweise erhalten. Eine proaktive Überprüfung der Inhalte durch uns erfolgt grundsätzlich nicht. Wir behalten uns aber das Recht vor, Inhalte nach eigenem Ermessen hinsichtlich der Einhaltung der oben genannten Regeln zu überprüfen und anlassbezogen erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.

Was passiert mit verbotenen Inhalten?

Wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Inhalt gegen die hier genannten Regeln verstößt, gehen wir wie folgt vor: 

Sperrung: Der betroffene Inhalt wird zunächst unverzüglich gesperrt.

Stellungnahmefrist: Sofern uns die Kontaktdaten vorliegen, werden wir den Urheber des

Inhalts kontaktieren und ihm eine angemessene Frist zur Stellungnahme einräumen.

Sofern der Urheber innerhalb der Frist keine Stellung bezieht, wird der Inhalt gelöscht.

Abschließende Entscheidung: Sofern der Urheber Stellung bezieht oder eine Kontaktaufnahme zum Urheber nicht möglich ist, werden wir den Sachverhalt auf Grundlage der vorhandenen Informationen bewerten und welche Maßnahmen wir ergreifen. Hierbei sind insbesondere folgende Maßnahmen möglich:

• Unbefristete Sperrung des betreffenden Inhalts

• Endgültige Löschung des betreffenden Inhalts

  Verwarnung des Nutzers

  Vorübergehende Sperrung des betreffenden Nutzers 

   (alternativ kann auch eine teilweise Sperrung erfolgen)

  Ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags

  Strafanzeige oder Anzeige beim Ordnungsamt (sofern eine Straftat, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit einer Person im Raum steht, müssen wir diese aus gesetzlichen Gründen melden)

Wir wägen unsere Entscheidungen sorgfältig ab. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere die Rechte und Freiheiten der Urheber und der potenziellen Betroffenen. Die Folgemaßnahmen werden verhältnismäßig sein. 

Das bedeutet, dass wir immer die mildeste, dem Verstoß angemessene Maßnahme auswählen werden. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere

• die Schwere des Verstoßes

• die Anzahl und den der Gesamtverstöße

• potenzielle Auswirkungen auf unsere Dienste und unsere Nutzer und sonstige Dritte

• das Gesamtverhalten des Nutzers (z.B. dessen Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des Verstoßes)

• Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit)

• Motive des Verstoßes (soweit erkennbar)

• Einlassung des Nutzers (sofern vorhanden)

Information: Sofern wir die Kontaktdaten des Urhebers haben, werden wir ihn über das

Ergebnis unserer Bewertung informieren; eine solche Information erfolgt nicht, soweit wir

sie aus rechtlichen Gründen nicht erteilen dürfen (z.B. laufende polizeiliche Ermittlungen).

Wie können rechtswidrige Inhalte gemeldet werden?

Wenn Sie rechtswidrige Inhalte in unserem Online-Angebot finden oder einen dahingehenden Verdacht haben, können Sie uns das jederzeit mitteilen. Unsere Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an den Urheber der gemeldeten Information weitergegeben.

Print

Gegenstand von Designverträgen im Printbereich (z.B. Erstellung von Printerzeugnissen oder Corporate Designs) zwischen Fiebak Medien und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufensterbeklebungen, Textilien oder Logoentwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden. 

Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Fiebak Medien und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Fiebak Medien zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Designleistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Fiebak Medien dar. Fiebak Medien wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Fiebak Medien und dem Kunden zustande.

Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist Fiebak Medien nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüber hinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Fiebak Medien den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. 

Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. 

Voraussetzung für die Tätigkeit von Fiebak Medien ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) Fiebak Medien vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Fiebak Medien gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Fiebak Medien dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. 

Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet Fiebak Medien bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word).

Video und Fotografie

Fiebak Medien erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Fiebak Medien und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Fiebak Medien zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Fiebak Medien dar. Fiebak Medien wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Fiebak Medien und dem Kunden zustande.

Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Fiebak Medien schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

Sofern der Kunde für die Erstellung des Videos oder der Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z. B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich. 

Der Vertragspartner gerät in Annahmeverzug, wenn er die Leistung zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort nicht annimmt bzw. die Leistungserbringung des Fotografen verzögert oder unmöglich gemacht wird. Der Fotograf ist in diesem Fall autorisiert, nach einer angemessenen Nachfristsetzung von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder auf Vertragserfüllung zu bestehen. Verstößt der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen weiterhin gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag (Mitwirkungspflichten, Leistung der Anzahlung bzw. Teilzahlungen), hat der Fotograf die Berechtigung, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner muss dem Fotografen den von ihm schuldhaft verursachten Schaden ersetzen.

Kommt es zu einem Annahmeverzug, hat der Vertragspartner evtl. anfallende Lagerkosten sowie die Kosten für die erfolglose An- und Ablieferung zu tragen. Liegt das Verschulden für den Annahmeverzug bei ihm, hat er dem Fotografen darüber hinaus den Schaden, der durch die Verzögerung entstanden ist, zu ersetzen. Was die Gefahr der Lagerung betrifft, ist auch hier der Vertragspartner verantwortlich.

Bei einer Terminänderung (beispielsweise aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu entrichten.

Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Fiebak Medien den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

Fiebak Medien kann verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird. 

SEO-Marketing und SEA-Kampagnen 

Fiebak Medien bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Fiebak Medien ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von Fiebak Medien das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat wieder abbestellt werden.

Fiebak Medien bietet dem Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Fiebak Medien ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. Fiebak Medien hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. Fiebak Medien trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Fiebak Medien unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.

Preise und Vergütung
Die Vergütung für Aufträge aller Art ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann Fiebak Medien verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn Fiebak Medien den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die Fiebak Medien dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Fiebak Medien. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch Fiebak Medien resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in- und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

Fiebak Medien räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Fiebak Medien ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Fiebak Medien dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 

Ferner ist Fiebak Medien berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von Fiebak Medien erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

Vertraulichkeit
Fiebak Medien wird alle Fiebak Medien zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Fiebak Medien verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

Haftung / Freistellung

Die Haftung von Fiebak Medien für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet Fiebak Medien jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle gesetzlich zwingender Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von Fiebak Medien für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. 

Der Kunde stellt Fiebak Medien von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Fiebak Medien aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

Schlussbestimmungen

Die zwischen Fiebak Medien und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Fiebak Medien als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

Fiebak Medien ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist Fiebak Medien berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

Stand: Januar 2024