Digitale Barrierefreiheit
EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit ab 28.06.2025 verpflichtend
Das Thema Inklusion gewinnt auch in der digitalen Welt immer mehr an Bedeutung. Alle Menschen, egal ob mit körperlicher bzw. geistiger Beeinträchtigung oder ohne, sollen sich auf Internetseiten leicht und benutzerfreundlich zurechtfinden. Angenehme Kontraste, sofort auffallende Touch-Bedienflächen und ausreichend große Schriftgrößen sind nur einige der Elemente, die eine barrierefreie Internetseite ausmachen.
Am 28.06.2025 tritt eine neue EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit (European Accessibility Act – EAA) in Kraft, die alle privatwirtschaftlichen Anbieter der EU dazu verpflichtet, ihre Internetseite barrierefrei zu gestalten. Davon betroffen sind selbstverständlich auch Onlineshops im B2C-Geschäft.
B2B oder B2C
Für welche Unternehmen ist eine barrierefreie Website NICHT verpflichtend?
B2B-Unternehmen, reine Präsentationswebsites ohne Verkaufsfunktion, reine Informationsblogs sowie Kleinunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von max. 2 Mio. EUR sind vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) NICHT betroffen.
Welche Übergangsbestimmungen gelten?
Für Dienstleistungen unter dem Einsatz von Produkten sowie für Verträge über Dienstleistungen, die bereits vor dem 28.06.2025 rechtmäßig angeboten bzw. geschlossen wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 27.06.2030.
Dennoch sollten Sie das BSFG-Gesetz ernst nehmen und Ihre Website dahingehend überarbeiten lassen. Anderenfalls drohen rechtliche Konsequenzen in Form von Bußgeldern in Höhe von bis zu 100.000 EUR. Möglich sind auch Abmahnungen durch Wettbewerber nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Die Agentur für digitale Barrierfreiheit
Durch digitale Barrierefreiheit leichter im Netz zurechtfinden
Die digitale Barrierefreiheit gestaltet das Surfen und die Informationsbeschaffung im Internet für jeden intuitiver und angenehmer. Unternehmen, die online ihre Produkte oder Dienstleistungen anbieten, können dank Barrierefreiheit eine größere Zielgruppe erreichen. Die Vorteile liegen auf beiden Seiten – sowohl die Nutzer als auch die Webseiteninhaber profitieren von der neuen EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit, die bald rechtsverbindlich wird.
Fiebak Medien ist Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihre Internetseite oder Ihren Onlineshop barrierefrei zu optimieren. Wir arbeiten mit verschiedenen Tools und Browser-Erweiterungen, die ermitteln, wo Handlungsbedarf besteht und welche Anpassungen konkret vorzunehmen sind. Lesbarkeit, mobiloptimierte Links und Buttons, aussagekräftige Alternativtexte für Bilder, verständliche Sprache, Screenreader-Kompatibilität sowie barrierefreie Formulare sind die Anforderungen, die eine barrierefreie Internetpräsenz gemäß der bevorstehenden EU-Richtlinie erfüllen muss.
Starten Sie jetzt mit der digitalen Barrierefreiheit
Seien Sie in Ihrer Branche bei den Ersten, die sich schon heute mit dem Thema digitale Barrierefreiheit auseinandersetzen. So verschaffen Sie sich erhebliche Vorteile gegenüber Ihren Wettbewerbern, die die Dringlichkeit noch nicht erkannt haben und die Thematik hinten anstellen, weil der 28.06.2025 vermeintlich in ferner Zukunft liegt. Es empfiehlt sich, mit der Umsetzung rechtzeitig zu starten, damit zum einen der Aufwand und die Kosten überschaubar bleiben, zum anderen die Optimierung Ihrer Website stressfrei und ohne Zeitdruck erfolgen kann.