Corona-Überbrückungshilfe III
Förderung bis zu 20.000 Euro für digitale Investitionen
Ihr Unternehmen hat durch den Corona Lockdown Umsatzeinbußen in Höhe von 30% im Vergleich zum aktuellen Monat in 2019?
Ab einem Umsatzeinbruch von 70% werden bis zu 100% der Kosten für digitale Lösungen vom Bundesministerium gefördert. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und wir beraten Sie gerne über die möglichen Digitalisierungsmaßnahmen. Nachfolgend ein Auszug der förderbaren Leistungen.
Das Programm läuft noch bis zum 31.10.2021.
Weitere Informationen vom Bundesministerium

Wir beraten Sie
Starten Sie jetzt digital durch
Was ist förderbar?
Welche digitalen Investitionen werden gefördert?
- Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops
- Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts zur Umsetzung von Click-and-Collect oder Click-and-Meet Konzepten
- Investitionen in digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, e-Mail Marketing, etc.)
- Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten
- Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen
- Weiterbildungsmaßnahmen zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle
- Update von Softwaresystemen zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle
- Implementierung von digitalen Buchungs-, Reservierungs- und Warenwirtschaftssystemen
- Wechsel des Kassensystems, um neue digitale Services zu ermöglichen z. B. "am Tisch per Handy ordern"
- Entwicklung oder Anpassung von Apps zur Kundenregistrierung
- Foto-/Video-Shootings, wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind