Auftragsdatenverarbeitung

AV-Vertrag

Wenn Sie als Kunde von Fiebak Medien personenbezogene Daten an uns weitergeben, sind Sie nach Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, einen AV-Vertrag mit uns zu schließen. In diesem Vertrag werden sowohl für den Auftraggeber (Kunde) als auch für den Auftragnehmer (Fiebak Medien) Befugnisse und Weisungen geregelt sowie Rechte und Pflichten beider Parteien festgeschrieben.

Was müssen Sie tun?

  1. Tragen Sie Ihre Firmendaten im Formular zur Vertragsanforderung ein.
  2. Wir schicken Ihnen unseren AV-Vertrag.
  3. Prüfen Sie den Vertrag auf inhaltliche Richtigkeit, insbesondere die Anlage 1, in der dokumentiert ist, welche Daten Sie an uns weitergegeben haben und ob Ihr Unternehmen besonderen gesetzlichen Regeln unterliegt.
  4. Unterschreiben Sie den Vertrag.
  5. Senden Sie den unterschriebenen Vertrag inkl. aller Seiten und Anhänge per Mail an info@fiebak-medien.de. Alternativ können Sie uns den Vertrag auch per Post schicken. Sie erhalten von uns ein gegengezeichnetes Exemplar per Mail zurück.
AV Vertrag

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